RATGEBER · STAND 16.10.2026
Allergien im Café: Was das Personal sagen muss (2026)
Du stehst vor der Kuchentheke und willst wissen, was in dem Stück steckt. Ein Café muss dir bei Allergenen Auskunft geben, auch wenn der Kuchen offen in der Vitrine liegt. Diese Seite zeigt, wie diese Auskunft aussieht und wo sie endet.
Auch bei offenem Kuchen gilt die Auskunftspflicht
Auch bei unverpackter Ware, etwa an der Bedienungstheke, ist eine Information über Allergene verpflichtend. Für das Stück Torte aus der Vitrine gilt das wie für alles andere, was das Café offen verkauft. Angegeben sein müssen die 14 Gruppen von Stoffen, die das Gesetz als häufigste Auslöser nennt.
Quellen: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Welche Stoffe dazugehören
Wenn du bestimmte Stoffe meiden musst, nenn sie dem Personal beim Namen. Zu den 14 Gruppen zählen unter anderem diese:
- Glutenhaltiges Getreide: Weizen mit verwandten Sorten wie Dinkel, Roggen, Gerste und Hafer
- Eier
- Milch und Milchprodukte, einschließlich Laktose
- Schalenfrüchte wie Mandeln, Haselnüsse und Walnüsse
- Erdnüsse und Sojabohnen
Quellen: Lebensmittelklarheit (Verbraucherzentralen / Verbraucherzentrale Bundesverband)
Hafermilch im Cappuccino
Hafer steht auf der Liste der glutenhaltigen Getreide. Wenn du Gluten meiden musst und deinen Cappuccino mit Hafermilch möchtest, frag nach den Angaben zu genau diesem Produkt. Wie ein Haferdrink im Einzelfall gekennzeichnet sein muss, kann diese Seite nicht beantworten.
Quellen: Lebensmittelklarheit (Verbraucherzentralen / Verbraucherzentrale Bundesverband)
So bekommst du die Auskunft
Die Angaben dürfen schriftlich, elektronisch oder mündlich kommen. Informiert das Personal mündlich, muss ein Schild oder Aushang auf diese Möglichkeit hinweisen. Dazu muss eine schriftliche Dokumentation vorliegen, die du auf Wunsch einsehen kannst. Auf deine Nachfrage müssen die Angaben unverzüglich vor dem Kaufabschluss und vor der Übergabe kommen. Sagt dir jemand nur „Da ist nichts drin“, frag nach der Dokumentation.
Quellen: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), Lebensmittelklarheit (Verbraucherzentralen / Verbraucherzentrale Bundesverband), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)
Spuren und Kreuzkontakt
Hinweise auf Spuren oder Verunreinigungen sind rechtlich nicht geregelt (Stand der Quelle: 7. Mai 2026). Die Pflicht zur Allergenangabe gilt nur für Zutaten, die dem Lebensmittel absichtlich zugegeben werden. Eine Pflicht, auf mögliche Spuren im Kuchen hinzuweisen, gibt es also nicht. Kommt es dir darauf an, frag direkt nach der Zubereitung.
Quellen: Lebensmittelklarheit (Verbraucherzentralen / Verbraucherzentrale Bundesverband)
„Glutenfrei“ auf der Kuchenkarte
Der Hinweis „glutenfrei“ ist rechtlich klar geregelt. Er darf nur für Lebensmittel stehen, die höchstens 20 Milligramm Gluten pro Kilogramm enthalten, und die Regel gilt auch für unverpackte Ware. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit lässt sich der Wert nur mit getrennten Arbeitsbereichen zuverlässig einhalten. Erfährst du, dass es keine Trennung gibt, kannst du dich an die Lebensmittelüberwachung vor Ort wenden.
Quellen: Lebensmittelklarheit (Verbraucherzentralen / Verbraucherzentrale Bundesverband)
Hygiene-Kontrollen einsehen
Du willst wissen, wie sauber dein Stammcafé arbeitet? Nach dem Verbraucherinformationsgesetz sind Behörden verpflichtet, die Ergebnisse von Hygiene-Kontrollen offenzulegen, etwa in Restaurants, Bäckereien und anderen Lebensmittelbetrieben. Zuständig ist in der Regel die örtliche Lebensmittelaufsichtsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in der das Café liegt. Ein formloser Antrag reicht aus, auch per Telefon oder E-Mail.
Quellen: Verbraucherzentralen
Das klärst du nur direkt beim Café
Stell diese Fragen im Café oder am Telefon, bevor du bestellst:
- Welche der 14 Stoffgruppen stecken in diesem Stück?
- Wird mündlich informiert, und wo liegt die schriftliche Dokumentation?
- Entstehen Kuchen und Backwaren am selben Arbeitsplatz?
- Wird das „glutenfreie“ Stück getrennt zubereitet?
Weiterlesen
Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung im Einzelfall. Stand: 16.10.2026
Quellen geprüft am 16.10.2026: Alle verlinkten Seiten waren abrufbar und enthalten die zitierten Belegstellen.
So entsteht dieser Ratgeber: recherchiert mit KI-Unterstützung, jede Aussage mit einer verlinkten Primärquelle belegt und automatisch gegen die Quelle geprüft.