RATGEBER · STAND 16.10.2026
Coffee to go im Café: Mehrweg und eigener Becher (2026)
Die Mehrwegangebotspflicht gibt es laut Verbraucherzentralen seit Januar 2023. Seit dem 12. August 2026 regelt sie das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG): Betriebe, die Getränke erst bei sich in Einwegbecher füllen, müssen auch eine wiederverwendbare Variante anbieten. Diese Seite zeigt, was das für deinen Kaffee zum Mitnehmen heißt, wann dein eigener Becher gefüllt wird und wo die Grenzen liegen.
Das Café muss Mehrweg anbieten
Wer ein Getränk erst bei sich in einen Einwegbecher füllt, muss es am Ort der Bereitstellung auch in einer wiederverwendbaren Verpackung zum Verkauf anbieten. Das betrifft deinen Kaffee zum Mitnehmen, sobald das Café ihn an der Theke in einen Einwegbecher gießt.
Die Pflicht bezieht sich auch auf Verschlüsse und Deckel. Die Mehrwegvariante darf nicht zu einem höheren Preis oder zu schlechteren Bedingungen angeboten werden als derselbe Kaffee im Einwegbecher. Das VerpackDG ist am 12. August 2026 in Kraft getreten.
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Verbraucherzentralen
So erkennst du das Angebot
Das Café muss in der Verkaufsstelle durch deutlich sicht- und lesbare Informationstafeln oder Schilder auf die Möglichkeit hinweisen, die Ware in wiederverwendbaren Verpackungen zu erhalten. Such das Schild im Verkaufsraum. Siehst du keins, frag nach.
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)
Eigener Becher: Das gilt für kleine Cafés
Betriebe mit insgesamt nicht mehr als fünf Beschäftigten und höchstens 80 Quadratmetern Verkaufsfläche können die Pflicht auch anders erfüllen: Sie bieten an, das Getränk in deinen mitgebrachten, wiederverwendbaren Becher zu füllen. Auch auf dieses Angebot muss ein Schild hinweisen.
Das heißt nicht, dass jeder Becher gefüllt wird. Laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR, Stand 17. Juli 2026) prüft und entscheidet das ausschenkende Personal, ob ein privater Mehrwegbecher zum Befüllen akzeptiert wird. Eigene Becher sollten möglichst aus glattem, leicht zu reinigendem Material sowie leer und sauber sein. Frag deshalb, bevor du bestellst, ob dein Becher passt.
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
Pfand und digitale Systeme
Die Verbraucherzentralen nennen (Stand 25. November 2025) bei Bechern rund 1 Euro Pfand. Die Höhe unterscheidet sich je nach Mehrwegsystem. Pfand heißt: Du zahlst beim Kauf einen Betrag extra und bekommst ihn bei der Rückgabe zurück. Bei digitalen Mehrwegsystemen wird kein Pfand erhoben. Gibst du das Gefäß aber nicht innerhalb einer bestimmten Zeit zurück, werden die Kosten dafür fällig.
Diese Angaben stammen aus der Zeit vor dem VerpackDG. Frag deshalb im Café, welches System gilt und was ein nicht zurückgegebener Becher kostet.
Quellen: Verbraucherzentralen
So gehst du vor
Du willst deinen Kaffee zum Mitnehmen ohne Einwegbecher? So läuft es im Café ab:
- Such im Verkaufsraum den Hinweis auf Mehrweg.
- Bestell den Kaffee im Mehrwegbecher. Er darf nicht zu schlechteren Bedingungen angeboten werden als der im Einwegbecher.
- Frag nach Pfand oder App-System und danach, wo du den Becher zurückgibst.
- Willst du deinen eigenen Becher nutzen, bring ihn leer und sauber mit und frag, ob das Café ihn füllt.
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
Das klärst du nur direkt im Café
Diese Punkte beantwortet dir nur das Café selbst, am Tresen oder am Telefon:
- Welches Mehrwegsystem nutzt ihr, und wie hoch ist das Pfand?
- Gibt es zu jedem Mehrwegbecher einen passenden Deckel?
- Füllt ihr meinen mitgebrachten Becher?
- Wo gebe ich den Becher zurück?
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Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung im Einzelfall. Stand: 16.10.2026
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